Konjunktur
BVG-Kommission empfiehlt höheren Mindestzins für Vorsorgeguthaben
Guthaben bei den Pensionskassen sollen höher verzinst werden. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0,5 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent zu erhöhen. Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat fest. Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1,25 Prozent. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes is
31. August 2026 16:48
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